Bildungsurlaub ist in Deutschland gesetzlich geregelt. In fast allen Bundesländern haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr, bei ganz normaler Lohnfortzahlung. Genutzt wird dieses Recht dennoch selten. Nur etwa sieben Prozent der Anspruchsberechtigten nimmt Bildungsurlaub tatsächlich in Anspruch.
Viele wissen nicht, dass es den Anspruch gibt. Andere sind unsicher, wie der Arbeitgeber reagiert. Und viele gehen davon aus, dass Bildungsurlaub nur etwas für trockene Fachseminare ist. Das stimmt so nicht.
Wer hat Anspruch und wo?
In allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen gibt es gesetzliche Regelungen zum Bildungsurlaub (je nach Bundesland auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt). Die Details unterscheiden sich leicht, das Grundprinzip ist aber ähnlich: meist 5 Tage pro Jahr, häufig Übertrag möglich (z. B. 10 Tage innerhalb von zwei Jahren), Anspruch besteht oft nach 6 bis 12 Monaten Betriebszugehörigkeit und dein Gehalt wird weitergezahlt. Kosten für Kurs, Reise und Unterkunft tragen in der Regel die Teilnehmenden selbst
Wichtig: Maßgeblich ist immer das Bundesland des Arbeitgebers, nicht der Wohnort oder der Ort, an dem der Kurs stattfindet.
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Muss der Kurs etwas mit dem Job zu tun haben?
Kurze Antwort: Nein. Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass Bildungsurlaub nur für berufsspezifische Weiterbildungen gedacht ist. Tatsächlich sind die gesetzlichen Regelungen deutlich offener.
Anerkannt werden zum Beispiel:
Sprachkurse (Englisch, Spanisch, Deutsch als Fremdsprache)
politische und gesellschaftliche Bildung
Stressprävention, Resilienz und Gesundheitsbildung
Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation
Bewegungs- und Gesundheitsformate wie Yoga, Wandern oder Achtsamkeit
Entscheidend ist nicht dein Jobtitel, sondern der Bildungscharakter des Kurses. Er muss von einem anerkannten Träger angeboten werden und klar vermitteln, was gelernt wird. Ein direkter Bezug zur aktuellen Tätigkeit ist meist nicht erforderlich.
Bildungsurlaub im Ausland: Ja das geht
Bildungsurlaub ist nicht auf Deutschland beschränkt. Viele Bundesländer erlauben ausdrücklich Bildungsurlaube im Ausland, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Der Anbieter ist anerkannt, die Inhalte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und formale Anforderungen (z. B. täglicher Stundenumfang) werden eingehalten.
Beliebt sind unter anderem:
Sprachreisen nach Spanien, Frankreich oder Thailand
Yoga- und Gesundheitsangebote im europäischen Ausland
Kombinationen aus Lernen und Praxis, etwa Sprache und Kultur
Je nach Bundesland gibt es zusätzliche Regeln, zum Beispiel zur Entfernung oder zu Themengebieten.
Und was sagt der Arbeitgeber?
Bildungsurlaub muss beantragt werden, meist einige Wochen vor Kursbeginn. Dazu gehören in der Regel: eine Kursbeschreibung, der Anerkennungsnachweis des Trägers und Angaben zu Zeitraum und Umfang.
Arbeitgeber dürfen Bildungsurlaub nur aus betrieblichen Gründen ablehnen, etwa bei akutem Personalmangel. Persönliche Einschätzungen zum Kursinhalt sind kein zulässiger Ablehnungsgrund. Viele Erfahrungsberichte zeigen: Sachlich gestellt, gut vorbereitet und fristgerecht eingereicht, wird Bildungsurlaub meist problemlos genehmigt.
So läuft Bildungsurlaub in der Praxis ab:
passenden Kurs finden, zum Beispiel auf der Buchungsplattform für Bildungsurlaub www.meinbildungsurlaub.de
prüfen, ob der Anbieter oder der Kurs im Bundesland des Arbeitgebers anerkannt ist
Antrag mit Unterlagen einreichen
Genehmigung abwarten
Kurs besuchen und Teilnahmebescheinigung abgeben
Typische Stolpersteine sind verspätete Anträge oder Unklarheiten zur Anerkennung – weniger der Arbeitgeber selbst.
Kosten und steuerliche Aspekte
Dein Gehalt läuft weiter, Kurs-, Reise- und Unterkunftskosten zahlen meist die Teilnehmenden selbst, Teile der Kosten können unter Umständen steuerlich absetzbar sein, abhängig vom Kursinhalt. Preislich sind viele Bildungsurlaubsangebote durchaus vergleichbar mit regulären Kursen: Oft sogar effizienter, da sie kompakt organisiert sind.
Warum nutzen trotzdem so wenige Menschen Bildungsurlaub?
Die häufigsten Gründe: fehlende Informationen, Unsicherheit im Umgang mit dem Arbeitgeber, Angst vor Bürokratie und das Gefühl, „es lohnt sich nicht“.
Dabei ist Bildungsurlaub eines der wenigen Instrumente, das Zeit für Lernen gesetzlich schützt – unabhängig von Urlaubskontingent oder Leistungsdruck.
Fazit
Bildungsurlaub ist kein Sonderfall und kein Privileg, sondern ein bestehendes Recht. Er ermöglicht Weiterbildung, gesundheitliche Prävention und persönliche Entwicklung – auch jenseits klassischer Berufsbilder und oft an Orten, die Lernen erst möglich machen. Wer ihn nutzt, investiert in langfristige Arbeitsfähigkeit und persönliche Stabilität. Und genau dafür wurde er eingeführt.





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